Ad Hoc Meldung Festlegung Bezugsbedingungen

Salzburg (6. April 2021) Biogena Group Invest AG (ISIN: ATBIOGENA005) gibt die Bedingungen zur geplanten ordentlichen Kapitalerhöhung in Form einer Bezugsrechtsemission („Bezugsrechtsemission“) bekannt, die von der ordentlichen Hauptversammlung am 16. März 2021 von den Aktionären beschlossen wurde.


Details der Bezugsrechtsemission
Der Vorstand hat am 6. April 2021 beschlossen, bis zu 1.995.000 neue, auf Inhaber lautende, stimmberechtigten Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je neuer Aktie und mit Gewinnberechtigung ab dem 1. Februar 2021 („Neue Aktien“) in Form eines Bezugsrechtsangebots zu einem Bezugspreis von EUR 2,90 („Bezugspreis“) je Neuer Aktie auszugeben. Die Erlöse der Bezugsrechtsemission werden zur Aufstockung des bestehenden 1,875%-Kommanditanteils an der Biogena Group Invest GmbH & Co KG um bis zu 2% verwendet.

Für jede bestehende Aktie der Gesellschaft erhalten die Aktionäre der Gesellschaft ein Bezugsrecht (einzeln das „Bezugsrecht“). Ein Bezugsrecht ermächtigt jeden berechtigten Aktionär zum Bezug von einer Neuen Aktie zum Bezugspreis. Nach der Veröffentlichung des Verkaufsprospektes, die für den 8. April 2021 erwartet wird, beginnt die Bezugsfrist am 12. April 2021 und endet am 26. April 2021. Die Bezugsrechte sind übertragbar. Die Gesellschaft beantragt keinen Bezugsrechtshandel an der Wiener Börse.

Die Bezugsrechtsaufforderung wird am 8. April 2021 im Amtsblatt der Wiener Zeitung bekannt gemacht. Auf die dortigen Inhalte wird verwiesen.

Die Bezugsrechtsemission besteht aus einem Bezugsrechtsangebot für bestehende Aktionäre, sowie einem Angebot, welches vorsieht, dass die Neuen Aktien, die von bestehenden Aktionären nicht durch Ausübung der Bezugsrechte gezeichnet werden, an sonstige Investoren verkauft werden können. Die Angebotsfrist beginnt am 12. April 2021 und endet am 29. April 2021. Die Bezugsrechtsemission beinhaltet ein öffentliches Angebot in Österreich und Deutschland sowie einer Privatplatzierung in bestimmten Jurisdiktionen außerhalb der Vereinigten Staaten in Übereinstimmung mit den geltenden Wertpapiergesetzen.

Das endgültige Volumen der Kapitalerhöhung wird nach Ablauf der Bezugsfrist und Durchführung der Privatplatzierung voraussichtlich am 30. April 2021 festgelegt und über elektronische Medien verbreitet werden.

Die Abwicklung und Lieferung der Neuen Aktien gegen Zahlung des Bezugspreises sowie der erste Handelstag der Neuen Aktien wird am oder um den 6. Mai 2021 erwartet. Im Zuge der Bezugsrechtsemission beschloss der Vorstand auch das Uplisting in den direct market plus der Wiener Börse.

Indikativer Zeitplan der Bezugsrechtsemission:

  • 7. April 2021 Billigung des Verkaufsprospektes durch die Finanzmarktaufsichtsbehörde
  • 8. April 2021 Veröffentlichung des Verkaufsprospektes auf der Website der Gesellschaft. Veröffentlichung der Bezugsaufforderung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung. Beginn des Zeitraums für den Handel von Aktien „ex-Bezugsrecht“
  • 12. April 2021 Beginn der Angebotsfrist, Beginn der Bezugsrechtsfrist
  • 26. April 2021 Ende der Bezugsrechtsfrist
  • 29. April 2021 Ende der Angebotsfrist
  • Am oder um den 30. April 2021 Bekanntgabe der endgültigen Ergebnisse des Bezugsrechtsangebots und der Aktienplatzierung im Wege einer Ad-hoc-Mitteilung und auf der Website der Gesellschaft (www.biogena-investors-club.com/offering)
  • Am oder um den 5. Mai 2021 Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Firmenbuch
  • Am oder um den 6. Mai 2021 Notierung und Zulassung der gelisteten Aktien, einschließlich der Angebotsaktien, im direct market plus
    Aufnahme des Handels der gelisteten Aktien, einschließlich der Angebotsaktien, im direct market plus
  • Am oder um den 6. Mai 2021 buchmäßige Lieferung der während der Bezugsrechts-ausübungsfrist im Rahmen des Bezugsrechtsangebots oder im Rahmen der Aktienplatzierung gezeichneten Angebotsaktien

 

Wichtiger Hinweis: Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Ein öffentliches Angebot erfolgt ausschließlich durch und auf Basis eines von der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde („FMA“) zu billigenden und in Österreich zu veröffentlichenden Wertpapierprospekts (einschließlich etwaiger Nachträge dazu). Eine Anlageentscheidung hinsichtlich öffentlich angebotener Wertpapiere der Gesellschaft sollte nur auf der Grundlage eines Wertpapierprospekts erfolgen. Jegliche Kaufbestellungen in Bezug auf Wertpapiere der Gesellschaft, die vor Beginn eines öffentlichen Angebots eingehen, werden zurückgewiesen. Sollte ein öffentliches Angebot in Österreich stattfinden, wird ein Wertpapierprospekt unverzüglich nach Billigung durch die FMA in Übereinstimmung mit dem österreichischen Kapitalmarktgesetz 2019, anderen anwendbaren gesetzlichen Vorschriften sowie der europäischen Prospektverordnung (EUR) 2017/1129 veröffentlicht werden und bei der Gesellschaft während der üblichen Geschäftszeiten sowie auf der Website der Gesellschaft kostenfrei erhältlich sein.

Diese Bekanntmachung dient weder zur direkten noch indirekten Weitergabe oder Bekanntmachung in bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen, ihrer einzelnen Bundesstaaten sowie dem Distrikt Columbia), Australien, Kanada, Japan oder einer andere Jurisdiktionen, in der eine solche Weitergabe oder Bekanntmachung rechtlich unzulässig wäre. Diese Unterlagen stellen weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Aktien in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Japan oder einer anderen Jurisdiktion dar, in denen ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung rechtswidrig wäre, noch sind sie Teil eines solchen Angebotes oder einer solchen Aufforderung.